Preise
*Stornierung und Ausfallhonorar: Kommt ein vereinbarter Termin nicht zustande, weil der/die Auftraggeber/in oder der/die Klient/in bzw. Patient/in nicht erscheint oder wird er kurzfristig (60Minuten vorher) abgesagt, so wird eine Entschädigung in Höhe eines vollen Stundensatzes nebst Fahrtkosten fällig.
Weitere Kosten werden bei Terminvereinbarung geregelt.
Weitere Kosten werden bei Terminvereinbarung geregelt.